In § 17 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG M-V) sind die Aufgaben des Integrationsförderrates beschrieben. Er unterstützt und berät die Landesregierung bei der Aufgabe, gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen zu schaffen. Weiterhin ist der Integrationsförderrat der Landesregierung gegenüber berichtspflichtig. Dieser bis Ende 2009 jährlichen Berichtspflicht ist der Integrationsförderrat nachgekommen, wobei wegen des Beginns der Berufungsperiode zum 1. November 2000 für dieses Jahr kein eigenständiger Bericht abgegeben wurde. Durch die Änderung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (Artikel 6 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009, GVOBl. M-V Seite 726, 728) erstattet der Integrationsförderrat der Landesregierung grundsätzlich einmal in der jeweiligen Berufungsperiode einen Bericht über seine Tätigkeit. Der Bericht enthält Schlussfolgerungen und Schwerpunkte für die weitere Arbeit der Landesregierung. Die Landesregierung hat zeitnah dem Landtag diesen Bericht zuzuleiten und über Maßnahmen zur Umsetzung von Beschlüssen des Integrationsförderrates zu unterrichten.
Bislang sind vom Integrationsförderrat acht Berichte vorgelegt worden, die zusammen den Zeitraum von November 2000 bis Dezember 2008 umfassen. Die Berichte für die jeweiligen Berichtszeiträume können Sie in der Fassung der jeweiligen Landtagsdrucksache nachfolgend aufrufen:
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| Format | Größe | Bezeichnung |
|---|---|---|
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73 KB | 1. Tätigkeitsbericht |
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469 KB | 2. Tätigkeitsbericht |
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533 KB | 3. Tätigkeitsbericht |
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174 KB | 4. Tätigkeitsbericht |
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112 KB | 5. Tätigkeitsbericht |
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120 KB | 6. Tätigkeitsbericht |
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117 KB | 7. Tätigkeitsbericht |
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116 KB | 8. Tätigkeitsbericht |