Der Integrationsförderrat ist ein bei der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern eingerichtetes Beratungsgremium. Er ist der Einzige seiner Art in Deutschland. Der Integrationsförderrat wurde im Jahr 2000 durch das Integrationsförderratsgesetz eingeführt. Seine erste Sitzung fand im November 2000 statt. Im Juni 2006 hat der Landtag das Landesbehindertengleichstellungsgesetz verabschiedet. Auf seiner Grundlage arbeitet der Integrationsförderrat seit August 2006.
Der Integrationsförderrat berät und unterstützt die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern bei der Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen. Er hat das Recht, der Landesregierung geeignete Vorschriften vorzuschlagen. Wenn Gesetzentwürfe eingebracht oder andere Rechtsvorschriften erlassen werden sollen, ist der Integrationsförderrat anzuhören, wenn die Belange von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen betroffen sind.
Alle Aufgaben und Befugnisse des Integrationsförderrates finden Sie im Landesbehindertengleichstellungsgesetz.
Der Integrationsförderrat hat ehrenamtliche Mitglieder aus verschiedenen Bereichen:
Wen die aufgeführten Institutionen in den Integrationsförderrat entsandt haben, finden Sie unter der Rubrik Mitglieder.